Gemeinde Meeder, Lkr. Coburg, Bayern:Neubau Verkehrslandeplatz Coburg, UVS mit integriertem LBP
Disziplinen
- Luftverkehr
- Umwelt & Nachhaltigkeit
Gesellschaften
Dorsch International Consultants
Auftraggeber
Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH
Dauer
Von 2012 bis 2014Projektleistungen
- Evaluierung und Einarbeitung verfügbarer digitaler und analoger Daten- und Kartengrundlagen, Einbindung amtlicher naturschutzfachlicher Informationssysteme
- Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung nach den Vorgaben der Biotopkartierung Bayern
- Raumanalyse: Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation
- Wirkungsprognose und Konfliktanalyse: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG, Darstellung von Konfliktbereichen, Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung der Auswirkungen des Vorhabens
- LBP: Ermittlung des naturschutzfachlichen Eingriffs und des entsprechenden Kompensationsbedarfs, Festlegung der Kompensationsmaßnahmen und -flächen
Kontakt
Dorsch International Consultants GmbH
München (Headquarters)
80687 München
Germany
Tel.: +49 89 5797-0
Fax: +49 89 5797-800
E-Mail: info@dorsch.de
Beschreibung
Die Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg plant mit Unterstützung von Stadt, Landkreis und Freistaat die Schaffung eines leistungsfähigen, zukunftssicheren Verkehrslandeplatzes im Raum Coburg.
Das Bestreben des Projektträgers ist es – aufgrund der bis längstens 31.12.2019 limitierten Sondergenehmigung für den (gewerblichen) Flugbetrieb auf dem bestehenden Verkehrslandeplatz Branden-steinsebene – spätestens ab dem 1.1.2020 einen neuen Verkehrslandeplatz an einem zukunftssicheren Standort in Betrieb zu nehmen. Im Rahmen des vorangegangenen Raumordnungsverfahrens im Jahr 2006 wurde der Standort Meeder-Neida als Vorzugsstandort für den neuen Verkehrslandeplatz ausgewählt.
Für das Genehmigungsverfahren wurden durch die AGRE Baader-Dorsch eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS, Dorsch) sowie eine landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP, Baader) erstellt. Darüber hinaus wurden – ebenfalls durch die ARGE - weitere natur- und artenschutzfachlichen Unterlagen, wie die Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung und der Beitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erarbeitet.
Die UVS konzentriert sich dabei auf die Schutzgüter Menschen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter, der LBP erfüllt die Anforderungen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und entwickelt Maßnahmen bezogen auf den Natur- und Artenschutz, d.h. für das Schutzgut Tiere und Pflanzen.